AGB Ergänzung COVID-19 Präventionsmaßnahmen – allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare

DURCHFÜHRUNGEN VON SCHULUNGEN/DIENSTLEISTUNGEN IN IHREN RÄUMLICHKEITEN

Zur Eindämmung der Ausbreitung des COVID-19-Infektionsgeschehens und zur Risikominimierung finden Sie nachfolgend unsere ergänzenden AGB für Durchführungen von Schulungen und Beratungen in Ihren Räumlichkeiten. Sie dienen primär dem gesundheitlichen Schutz der Teilnehmer, Ihres gesamten Teams und des Trainers1.

Stellen Sie bitte sicher, dass die im Folgenden beschriebenen Anforderungen in den genutzten Räumen eingehalten werden. Dies ist bitte abschließend im vorliegenden Dokument mit Unterschrift zu bestätigen!

Gesetzliche Regelungen und behördliche Auflagen

Die jeweils gültigen Gesetze und Verordnungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie sind einzuhalten.

Abstandsregel

  • Die Arbeitsplätze im für die Veranstaltung genutzten Raum sind so einzurichten, dass ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen allen Personen (Teilnehmer und Trainer) stets eingehalten wird.
  • Auf allen Bewegungsflächen außerhalb des Veranstaltungsraums ist der Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  • Kann der Mindestabstand bei bestimmten Aufgabenstellungen nicht eingehalten werden, so ist das Tragen einer Maske verpflichtend.

Maskenpflicht und Hygienemaßnahmen

  • Bitte halten Sie alle Teilnehmer an, ihre eigenen medizinischen Masken während ihres Aufenthalts zu tragen und stellen Sie bitte zusätzliche medizinische Masken zur Verfügung. Grundsätzlich besteht die Pflicht zum Tragen der Maske in den Schulungsräumen und auf den Gemeinschaftsflächen. Ausgenommen davon sind die Zeiten, an denen die Teilnehmer unter Wahrung der Abstandsregeln ihre Verpflegung einnehmen.
  • Stellen Sie bitte Desinfektionsmittel im Schulungsraum für Schulungsleiter und Teilnehmer bereit.
  • Alle Teilnehmer haben einen fest zugewiesenen Arbeitsplatz, der nicht gewechselt wird - bei PC-Schulungen einschließlich Tastatur und Maus.
  • Lassen Sie die genutzten Veranstaltungsräume einschließlich der Oberflächen (inkl. Maus und Tastatur bei PC-Schulungsräumen) mindestens täglich reinigen.
  • Auch Türgriffe und ähnlich häufig berührte Flächen müssen bitte mehrfach täglich gereinigt werden.
  • Sorgen Sie bitte dafür, dass die Teilnehmergruppe und der Trainer regelmäßig und gründlich lüften (ca. alle 45 Minuten für 10 Minuten).
  • Personen mit Krankheitssymptomen einer Erkältung werden angesprochen und gemeinsam geklärt, ob deren Teilnahme beendet werden sollte.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass ein vorhandenes Hygienekonzept allen Teilnehmern und dem Trainer bekannt ist und ein Aushang des Hygienekonzepts im Veranstaltungsraum vorliegt.
  • Sollte sich eine Person nicht an die beschriebenen Regeln halten, ist diese in einem bilateralen Gespräch auf deren Einhaltung hinzuweisen. Ziel des Gesprächs ist die Einhaltung der Regeln oder das Verlassen der Schulung bzw. Beratung.

Pausenverpflegung und Mittagessen

  • Die Nutzung der Kantine (falls verfügbar) und der Pausenbereiche erfolgt nur zu festgelegten Zeiten, unter strikter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln und -vorschriften.
  • Die Pausenverpflegung (falls vorgesehen) muss hygienisch verpackt sein.
  • Es erfolgt keine gemeinsame Nutzung von Gegenständen wie Flaschen, Besteck, Obstkörben und Ähnlichem (z.B. Besteck nicht in Körben zum Selbstentnehmen).
  • Die Mittagspause soll bevorzugt am Platz im Veranstaltungsraum durchgeführt werden oder in einem separierten Pausenbereich, wenn dort die vorgeschriebenen Abstände eingehalten werden.
  • Verschiedene Personengruppen sollen nicht miteinander in Kontakt treten. Pausen verschiedener Gruppen müssen räumlich voneinander getrennt oder zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden.
  • Falls das Mittagessen in einem Restaurant eingenommen wird, sind die lokalen Vorgaben einzuhalten.

Auslandsaufenthalt, Kontakte und Erkrankungen

  • Kein wissentlicher Kontakt Ihrer Mitarbeiter mit einer infizierten Person in den letzten zwei Wochen.
  • Erkrankt eine Person während des Trainings an COVID-19-Symptomen, ist die ORDIX AG unmittelbar zu informieren.
  • Zeigt ein Teilnehmer Krankheitssymptome einer Erkältung, ist dieser umgehend anzusprechen und zu klären, ob dessen Teilnahme beendet werden sollte.

Dokumentation der Kontaktdaten

Bitte dokumentieren Sie die Kontaktdaten (Name, Vorname, Zeiten des Aufenthalts und die Telefonnummer) der Teilnehmer und zusätzlich die Sitzordnung während der Veranstaltung zur Nachverfolgung des möglichen Infektionsgeschehens.

Die Daten sind vertraulich zu behandeln und nach Ende der Aufbewahrungsfrist (aktuell 4 Wochen) zu vernichten.

Die Daten dürfen nur an die zuständigen Behörden in begründeten Fällen auf Verlangen vorgelegt werden.


Hier die AGB´s zum Download

WICHTIG: Dieses Dokument ist zwingend erforderlich für die Durchführung bei Ihnen vor ORT


1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird an manchen Stellen auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten immer gleichermaßen für alle Geschlechter.